• Mayr-Huber Rene
  • Windsperger Petra
  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)
  • Windsperger Petra
  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)
  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)

Biomüllsäcke können zum Preis von € 6,00 pro Rolle während der Amtszeiten im Gemeindeamt gekauft werden. 

Zuständig:

  • Mayr-Huber Rene
  • Windsperger Petra
  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)
  • Mayr-Huber Rene
  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)

Bitte Geburtsurkunde des Kindes mitbringen.

Zuständig:

  • Windsperger Petra

Bitte mitbringen:

Nachweis über das gesamte Familieneinkommen (Jahreslohnzettel vom Vorjahr, Karenzgeldbestätigung, Einheitswertbescheid)
Geburtsurkunde Kind
Ausländer: Reisepässe der Eltern, Arbeitsbewilligungen

Zuständig

  • Windsperger Petra

Zuständig:

  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)

Zuständig:

  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)

Zuständig:

  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)

z.B. für Familienpass, Schulbeginnbeihilfe, Schulveranstaltungsbeihilfe, Fernpendlerbeihilfe, …

Zuständig

  • Windsperger Petra

Verloren und abgegeben wird alles – angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handys, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum Fahrrad. Die Sachen werden je nach Größe und Wert entweder im Gemeindesafe, im Büro oder im Archiv aufbewahrt. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder schriftlich verständigt, und damit zum Eigentümer der Sache. Weitere Infos erhalten Sie am HELP-Server mit unten angeführtem Link.

Zuständig:

  • Windsperger Petra

Zuständig für Gewerbeberechtigungen und Gewerbescheine:
Bezirkshauptmannschaft

Zuständig

  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.

Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der Bauordnung) und Vorlage einer Bestätigung der Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)

Zuständig:

  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)

Zuständig:

  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)
  • Windsperger Petra

Der Hauskrankenpflegefachdienst bietet fachliche Pflege für PatientInnen im Wohnbereich an. Gepflegt werden PatientInnen aller Altersstufen mit jeglichen Erkrankungen. Die Pflege beinhaltet auch die Anleitung, Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Pflege beteiligten Personen. Sie wird ausschließlich durch Personen durchgeführt, die durch entsprechende bundesgesetzliche Regelung (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind.

Die diplomierte Krankenschwester bzw. der diplomierte Krankenpfleger darf nur auf ärztliche Anordnung hin tätig werden. Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben Versicherungsfall für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber hinaus wird sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung weitergewährt.

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Zuständig

  • Windsperger Petra

Zuständig

  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)

Bitte mitbringen:

  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Wochengeldbescheinigung

Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde die Lohnsummensteuer von der Kommunalsteuer abgelöst. Bei der Kommunalsteuer handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindeabgabe.

Zuständig:

  • Mayr-Huber Rene

Externe und interne Kommunikation, Publikationen, Pflege der Beziehungen zur Öffentlichkeit

Zuständig:

  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)

Zuständig:

  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)
  • Windsperger Petra

Zuständig:

  • Zallinger Verena Vanessa, LL.B. (Amtsleitung)

Kleine Restmülltonne: 120 l, Jahresgebühr _

Große Restmülltonne: 240 l, Jahresgebühr _

Aschentonne: Jahresgebühr _

Kleine Biotonne: 120 l, Jahresgebühr _

Große Biotonne: 240 l, Jahresgebühr _

Papiertonne: Jahresgebühr _

 

Abfuhrtermine_2023 >>

 

Zuständig:

  • Windsperger Petra

Zuständig:

  • Windsperger Petra