Amtshilfe

Alles über An-, Ab- und Ummeldungen

Auskunft aus dem örtlichen Melderegister – 2,10 €
Abfrage aus dem zentralen Melderegister – 3,00 €

Meldegebühr – 2,10 € (bar)

Studienbeihilfe und Autoanmeldung – 1,45 € (bar)
Gewerbeansuchen und Stellungsbewerbungen – 14,50 €

Bei den Anmeldungen benötigen Sie folgende Dokumente:

– Öffentliche Urkunde mit Familien- und Vorname, Familienname vor der Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Z.B.: Reisepass, Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaft.

– Meldezettel ausgefüllt von der VermieterIn/ VerkäuferIn und der MieterIn/ KäuferIn unterschrieben. 

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).

Nehmen Sie den Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz mit zur Gemeinde. (die Abmeldung erledigen wir online für Sie)

Mit zu bringen sind die oben genannten öffentlichen Urkunden und Meldezettel vom derzeitigen Hauptwohnsitz.

Nehmen Sie bitte die Sterbeurkunde und den Meldezettel der verstorbenen Person mit.

Allgemeine Gebühren

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) – 500 v.H. (des Steuerbetrags)
Für Grundstücke (B) – 500 v.H. (des Steuerbetrags)

Kanalanschlussgebühr Bemessungsgrundlage
< 170 m² – 3.901,00 € (exkl. USt.)

Kanalanschlussgebühr Bemessungsgrundlage
> 170 m² – 22,60 €/m² (exkl. USt.)
Je BE – 180,65 €/Jahr (exkl. USt.)
Mindestgebühr bewohntes Gebäude – 322,41 €/Jahr (exkl. USt.)
Mindestgebühr unbewohntes Gebäude – 205,92 €/Jahr (exkl. USt.)

40 € 

Bundesabgabe – 13,00 €
Verwaltungsabgabe – 10,90 €

28,91 €

25 €/ Monat

66 €/Jahr

4,60 €/Essensportion

Wird aus dem Bruttoeinkommen der Eltern errechnet

2023 nicht angeboten

40 €/ Jahr

Abfallabfuhrgebühren

Pro Abfalltonne 60l jährlich – 192,27 € (inkl. MWSt.)
Pro Abfalltonne 90l jährlich – 202,47 € (inkl. MWSt.)
Pro Container 1.100l jährlich – 2429,64 € (inkl. MWSt.)
Je Abfallsack mit 60l Inhalt – 10 € (inkl. MWSt.)

Müllsäcke

Restmüllsäcke sind im Gemeindeamt abholberreit nur während der Amtszeit – 10€ je Stück
Biomüllsäcke sind im Gemeindeamt abholberreit nur während der Amtszeit – 6€ je Rolle

Sperrmüll

2x jährlich
 
 

Behördengänge

Geburtsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

Heiratsurkunde der Eltern

Meldenachweis der Eltern

Gebühren – 16€

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchanschrift
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
  • Gebühren  – 29,07 € – 58,44 €

zum ansuchen Geburtsurkunde des Kindes mitbringen

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Nachweis über das gesamte Familieneinkommen (Jahreslohnzettel vom Vohrjahr, Karenzbestätigung, Einheitswertbescheid)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausländer: Reisepässe der Eltern, Arbeitsbewilligung
  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteils
  • Gebühren – 37 € in Bar

Anzeigepflichtige Vorhaben sind mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich zu melden.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Anzeige formlos
  • Skizze des Bauvorhabens

Ansuchen – 14,30 €
Pläne – 3,90 € / Überbogengröße 7,80 € (je Plan)

Mitzubringen sind folgende Unterlagen

  • Baubewilligungsformular
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
  • Baubeschreibung – 3,90 €

Verlorene Gegenstände werden in der Gemeinde Eitzing aufbewahrt. Lässt sich nach einem Jahr kein Besitzer des Fundgegenstandes wiederfinden, wird der Finder verständigt und damit zum Eigentümer des jeweiligen Gegenstandes 

Die Hauskrankenpflege bietet fachliche Pflege für zu Hause an. PatientInnen aller Altersstufen mit jeglichen Erkrankungen.

Die Pflege beinhaltet auch die Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Pflege bedürftigen Personen.

Sie wird ausschließlich durch Personen durchgeführt, die durch entsprechende bundesgesetzliche Regelung (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind.

Die diplomierte Krankenschwester bzw. der diplomierte Krankenpfleger darf nur auf ärztliche Anordnung hin tätig werden. Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben Versicherungsfall für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt.

Darüber hinaus wird sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung weitergewährt.
 

Ihre Hundemarke erhalten Sie nach der Einzahlung der Hundeabgabe bei der zuständigen Behörde.

Sie wird entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesendet.

Die Hundemarke muss gut erkennbar am Halsband Ihres Vierbeiners angebracht werden.