Bauvorhaben

Bauanzeigenpflichtige Vorhaben

  • nicht Wohnzwecken dienende eingeschoßige Gebäude bis 35 m2  (“Gartenhütten” oder Garagen)
  • Photovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen unter gewissen Voraussetzungen…
  • Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung oder Absturzsicherung von insgesamt mehr als 2,5 Meter
  • sonstige Änderungen und Instandsetzung von Gebäuden
  • geschlossene Jauche- und Güllegruben, sowie Senkgruben
  • Errichtung von Wintergärten, sowie die Verglasung von Balkonen und Loggien
  • Schwimmbecken und Schwimmteiche tiefer als 1,50 Meter oder Wasserfläche von mehr als 50 m2
  • Schutzdächer bis 50 m2 (Carports)
  • Abbruch von freistehenden Gebäuden
  • größere Renovierung von Gebäuden

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

  • Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden
  • Errichtung oder wesentliche Änderung sonstiger Bauwerke, die mit erheblichen Gefahren oder Belästigungen für Menschen verbunden sein können oder das Orts- und Landschaftsbild stören können
  • Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteile), wenn sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind
  • Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden, wenn schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind